I: Bisherige Entwicklung der Arbeit im Bereich „Gewalt gegen Frauen“.- 1. Anfänge der Gewaltdiskussion in den 1970er und 80er Jahren.- 1.1 Hilfseinrichtungen für misshandelte Frauen.- 1.2 Die Entwicklung der Frauenhausbewegung.- 2. Neue Kontroversen in der feministischen Gewaltdiskussion.- 2.1 Alte Ziele auf neuen Wegen.- 3. Exkurs : Stellungnahmen auf internationaler Ebene.- 3.1 Vereinte Nationen.- 3.2 Europa.- 4. Entwicklung und Aktivitäten auf nationaler Ebene.- II: Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt.- 1. Begriffsbestimmung.- 1.1 Struktur.- 1.2 Arbeitsaufgaben.- 2. Überblick über die bestehenden Interventionsprojekte.- 3. Eine Auswahl der bestehenden Interventionsprojekte für diese Arbeit.- 3.1 Vorbild: DAIP — ein US-amerikanisches Projekt.- 4. BIG — Berliner Interventionsmodell gegen häusliche Gewalt.- 4.1 Zielsetzung.- 4.2 Struktur.- 5. Cora — Contra Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern.- 5.1 Zielsetzung.- 5.2 Struktur.- 6. HAIP — Hannoversches Interventionsprojekt gegen Männergewalt in der Familie.- 6.1 Zielsetzung.- 6.2 Struktur.- 7. KIK — Kieler Interventions-Konzept.- 7.1 Zielsetzung.- 7.2 Struktur.- 8. RIGG — Rheinland-Pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.- 8.1 Zielsetzung.- 8.2 Struktur.- 9. Vergleich der dargestellten Interventionsprojekte.- 9.1 Zielsetzungen.- 9.2 Kooperationsgremien.- 9.2.1 Runde Tische.- 9.2.2 Fachgruppen bzw. Arbeitsgruppen.- 9.3 Koordination.- III: Arbeitsschwerpunkte und bisherige Arbeitsergebnisse der Interventionsmodelle.- 1. Polizeiliche Intervention.- 1.1 Polizeirecht: Ingewahrsamnahme und Platzverweis.- 1.2 Erfahrungen aus Österreich: Wegweisung.- 1.3 Der Platzverweis: Derzeitiger Stand in den Ländern mit Interventionsprojekten.- 1.4 Handlungsanleitungen zum Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt.- 1.5 Gesonderte statistische Erhebung für Fälle „Häusliche Gewalt“.- 1.6 „PPS“ — Das Präventionsprogramm Polizei — Sozialarbeit in Hannover.- 1.7 Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen.- 2. Strafrechtliche Intervention.- 2.1 Das Strafverfahren.- 2.2 Maßnahmen für eine veränderte Intervention im strafrechtlichen Bereich.- 2.2.1 Richtlinien innerhalb der Staatsanwaltschaft.- 2.2.2 Sonderdezernate bei der Staats- oder Amtsanwaltschaft.- 2.2.3 Unzureichende Beweislage.- 2.2.4 Gerichtliches Hauptverfahren und Zeuginnen Begleitprogramme.- 2.3 Sanktionsrechtliche Weisungen für Täter.- 2.3.1 Verwarnung mit Strafvorbehalt am Beispiel von HAIP.- 2.3.2 Die Bewährungsauflage am Beispiel von BIG.- 2.4 Täter-Opfer-Ausgleich.- 2.4.1 Die Waage — Hannover e.V.- 2.4.2 Probleme bei der Einbeziehung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in Fällen „Häuslicher Gewalt“.- 3. Zivilrechtliche Intervention.- 3.1 Exkurs: Österreichisches Gewaltschutzgesetz.- 3.2 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung.- 3.3 Fragebogenaktion in den Frauenhäusern Schleswig-Holsteins zum Wegweisrecht und zu einstweiligen Verfügungen.- 3.4 Zivilrechtliche Maßnahmen der einzelnen Interventionsprojekte.- 4. Interventions- und Hilfekonzepte für betroffene Frauen.- 4.1 Unterstützungsgruppen.- 4.1.1 Intensivbetreuung.- 4.2 Bestärkungsstelle für von Gewalt betroffenen Frauen.- 4.3 Rufbereitschaft, Hotline und mobile Einsatzteams.- 4.3.1 Erprobung einer Rufbereitschaft in Kiel.- 4.3.2 Hotline bei häuslicher Gewalt gegen Frauen.- 4.3.3 Mobile Intervention.- 4.4 Pro-aktiver Ansatz.- 4.4.1 Exkurs: Interventionsstellen in Österreich.- 4.4.2 Interventionsstellen oder Clearingstellen?.- 4.4.3 Aufbau von Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.- 4.5 Migrantinnen.- 4.6 Spezielle Angebote für Frauen, deren (Ex-)Partner in einem sozialen Trainingskurs sind.- 5. Inverantwortungnahme der gewalttätigen Männer durch soziale Trainingskurse.- 5.1 Evaluation von „sozialen Trainingskurse für gewalttätige Männer“.- 5.2 KIK: „Beratungsstelle im Packhaus.- 5.3 HAIP: „Männerbüro Hannover e.V.“.- 5.4 BIG: “Lern- und Trainingskurse für Täter häuslicher Gewalt”.- 5.5 Derzeitiger Stand der Täterarbeit bei CORA und RIGG.- 5.6 Auswertung der Erfahrungen mit der Täterarbeit.- IV: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen.- 1. Was ist notwendig für die effektive Arbeit eines Interventionsprojektes?.- 1.1 Voraussetzung: Politischer Wille.- 1.2 Vernetzung und Kooperation.- 1.3 Institutionen im Kooperationsprozess.- 1.4 Koordination.- 1.5 Investition von Geld, Zeit und Veränderungsbereitschaft.- 2. Was können Interventionsprojekte im Bereich Gewalt gegen Frauen erreichen?.- 2.1 Interventionsprojekte leiten Perspektivenwechsel ein.- 2.2 Interventionsprojekte können maßgebliche Verbesserungen für den Schutz misshandelter Frauen und ihrer Kinder erreichen.- 3. Schlussfolgerung: Welche Aspekte sollten Interventionsprojekte zukünftig berücksichtigen?.- 4. Ausblick.