A. Die internationale Union zum Schutze des gewerblichen Eigentums.- 1. Einleitung.- 2. Kurze geschichtliche Übersicht.- Text der Union und Ausführungsverordnungen:.- a) Text der Union.- b) Deutsches Gesetz zur Ausführung der Union.- c) Bekanntmachung (Deutschland) zur Geltendmachung des Prioritätsrechts.- Erläuterungen:.- Art. 1. Der Union angehörende Staaten.- „ 2. Gleichberechtigung der Ausländer mit den Inländern.- „ 3. Gleichberechtigung durch Wohnsitz oder Hauptniederlassung.- „ 4. Prioritätsrecht.- „ 5. Ausübungszwang.- „ 6. Fabrik- und Handelsmarken.- „ 7. Die Natur des Erzeugnisses bei Fabrik- und Handelsmarken.- „ 7b. Verbandsmarken.- „ 8. Handelsname.- „ 9. Beschlagnahme widerrechtlich bezeichneter Waren.- „ 10. Falsche Herkunftsbezeichnungen.- „ 10b. Unlauterer Wettbewerb.- „ 11. Ausstellungsschutz.- „ 12. Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz.- „ 13. Das Internationale Bureau zum Schutze des gewerblichen Eigentums.- „ 14. Revisionen.- „ 15. Sonderabkommen unter den Verbandsstaaten.- „ 16. Zulassung weiterer Staaten.- „ 16b. Kolonien, abhängige Gebiete usw.- „ 17. Inkraftsetzung des Vertrags innerhalb der einzelnen Staaten.- „ 17b. Dauer der Union.- „ 18. Ratifizierung des Vertrags.- „ 19. Beurkundung des Vertrags.- B. Das Madrider Abkommen betr. die internationale Eintragung von Fabrik- und Handelsmarken.- 1. Einleitung.- Text und Ausführungsverordnungen:.- a) Gesetz vom 12. Juli 1922 über den Beitritt des Reichs.- b) Text des Abkommens.- c) Ausführungsordnung zum Abkommen.- d) Verordnung vom 9. November 1922 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken.- e) Bekanntmachung über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken vom 9. November 1922.- 3. Die dem Verband angehörenden Staaten.- Erläuterungen:.- Art. 1. Erfordernis des Heimatsschutzes.- „ 2. Gleichberechtigung durch Wohnsitz oder Hauptniederlassung.- „ 3. Eintragung und Veröffentlichung der Marken.- „ 4. Entstehung des internationalen Schutzes. Unionspriorität.- „ 4b. Ältere Eintragungen derselben Marke.- „ 5. Zurückweisung des Schutzes in einzelnen Ländern.- „ 5b. Abschriften aus dem internationalen Register.- „ 6. Dauer des Schutzes.- „ 7. Erneuerung des Schutzes.- „ 8. Gebühren.- „ 8b. Teilverzicht.- „ 9. Nichtigkeitserklärungen, Löschungen, Verzichtleistungen und Übertragungen.- „ 9b. Übertragungen auf Ansässige eines anderen Landes.- „ 10. Betr. Ausführungsverordnung.- „ 11. Ausdehnung des Schutzes auf neu beitretende Staaten.- „ 12. Ratifizierung des Vertrags.- C. Das Madrider Abkommen betreffend die falschen Herkunftsbezeichnungen.- D. Sonderabkommen des Deutschen Reichs mit Auslandsstaaten.- 1. Sonderabkommen mit Österreich und Ungarn vom 17. November 1908.- 2. Sonderabkommen mit der Schweiz vom 26. Mai 1902.- 3. Sonderabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 23. Februar 1909.- 4. Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Oktober 1921.- 5. Abkommen mit Dänemark betr. den gegenseitigen Schutz der Muster und Modelle vom 12. Juni 1909.- 6. Handelsvertrag mit Frankreich vom 2. August 1862, Art. 28.- 7. Übereinkunft mit Venezuela betr. Markenschutz vom 8. Dezember 1883.- 8. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Portugal vom 30. November 1908.- 9. Bekanntmachung betr. Warenzeichenschutz in Costa-Rica vom 1. Oktober 1901.- 10. Bekanntmachung betr. Warenzeichenschutz in Argentinien vom 13. März 1909.- 11. Bekanntmachung betr. den gegenseitigen Schutz von Verbandszeichen im Deutschen Reiche und in Dänemark vom 1. Oktober 1913.- 12. Friedensvertrag und Schiffahrtsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Finnland vom Jahre 1908 und Handels- und Schifffahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland.- 13. Die deutsch-chinesischen Vereinbarungen über die Wiederherstellung des Friedenszustandes vom 5. Juli 1921.- 14. Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien vom 11. Juni 1922.- 15. Bekanntmachung betr. den Markenschutz im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und Island vom 17. März 1924 und vom 24. April 1924.- 16. Bekanntmachung betr. den Markenschutz im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und Griechenland vom 24. April 1924.- 17. Das internationale Haager Abkommen über den Zivilprozeß.- 18. Vertrag mit der Schweiz über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden und die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs.- 19. Gesetz betr. die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit den Niederlanden, Luxemburg und Norwegen.- 20. Vereinbarung betr. die weitere Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Schweden.- 21. Vereinbarung betr. die weitere Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Österreich und Dänemark.- 22. Gesetz betr. die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Danzig.- 23. Vertrag betr. die Beglaubigung öffentlicher Urkunden und Rechtsschutz und Rechtshilfe mit der Tschechoslowakischen Republik.- E. Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens (Rotes Kreuz).- F. Über das panamerikanische Abkommen.