1 Ganzheitliche Bewertung im Umweltschutz: Hintergründe und Problemstellungen.- 1.1 Ganzheitliche Bewertung reduziert Fehlentscheidungen und verringert Konflikte unter den Beteiligten.- 1.2 Durch ganzheitliche Bewertung ist eine deutliche Verbesserung von Genehmigungsverfahren möglich.- 1.3 Vorgehensweise, Methodik und Rahmenbedingungen der Untersuchung.- 2 Bewertungen müssen systematisiert werden.- 2.1 Realebene und Wertebene sind die Grundstruktur einer Bewertung..- 2.2 Vergleichbare Bewertungen erfordern ein Bewertungssystem.- 2.3 Die gesetzliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt weist eine Realebene und eine Wertebene auf..- 2.4 Die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt in Genehmigungsverfahren für UVP-pflichtige BImSch-Vorhaben ist teilweise gesetzlich geregelt.- 3 Das Bewertungsobjekt sind die Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.1 Generelle Charakteristika des Bewertungsobjekts.- 3.1.1 Generelle Charakteristika der Umwelt.- 3.1.1.1 Es gibt unterschiedliche Umwelten.- 3.1.1.2 Im Deutschen Recht wird unter Umwelt die Gesamtheit der physischen Merkwelten der existierenden und zukünftigen Lebewesen verstanden.- 3.1.1.3 Die Umwelt hat für alle Lebewesen generelle Funktionen.- 3.1.1.4 Für Menschen hat die Umwelt besondere Funktionen.- 3.1.2 Generelle betriebliche Ursachen für Umweltauswirkungen.- 3.1.3 Generelle Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.1.4 Generelle Sachverhalte für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.2 Stofflicher Bereich des Bewertungsobjekts.- 3.2.1 Stoffliche Charakteristika der Umwelt.- 3.2.2 Stoffliche betriebliche Ursachen für Umweltauswirkungen.- 3.2.3 Stoffliche Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.2.4 Stoffliche Sachverhalte für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.3 Energetischer Bereich des Bewertungsobjekts.- 3.3.1 Energetische Charakteristika der Umwelt.- 3.3.2 Energetische betriebliche Ursachen für Umweltauswirkungen.- 3.3.3 Energetische Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.3.4 Energetische Sachverhalte für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.4 Räumlicher Bereich des Bewertungsobjekts.- 3.4.1 Räumliche Charakteristika der Umwelt.- 3.4.2 Räumliche betriebliche Ursachen für Umweltauswirkungen.- 3.4.3 Räumliche Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.4.4 Räumliche Sachverhalte für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.5 Zeitlicher Bereich des Bewertungsobjekts.- 3.5.1 Zeitliche Charakteristika der Umwelt.- 3.5.2 Zeitliche betriebliche Ursachen für Umweltauswirkungen.- 3.5.3 Zeitliche Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 3.5.4 Zeitliche Sachverhalte für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt.- 4 Das Bewertungssubjekt sind die rechtlich-inhaltlichen Vorgaben für die ganzheitliche Bewertung der Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt bei Genehmigungsverfahren für UVP-pflichtige BImSch-Vorhaben.- 4.1 Generelle rechtlich-inhaltliche Vorgaben.- 4.1.1 Generelle Vorgaben für die zu berücksichtigende Umwelt.- 4.1.2 Generelle Vorgaben für die zu berücksichtigenden vorhabenbedingten Ursachen für Umweltauswirkungen.- 4.1.3 Generelle Vorgaben für die zu berücksichtigenden Umweltauswirkungen.- 4.1.4 Generelle Vorgaben für die ganzheitliche Bewertung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen BImSch-Vorhaben.- 4.2 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben zu stofflichen Sachverhalten.- 4.2.1 Vorgaben für die zu berücksichtigenden stofflichen Umweltcharakteristika.- 4.2.2 Vorgaben für die zu berücksichtigenden vorhabenbedingten stofflichen Ursachen für Umweltauswirkungen.- 4.2.3 Vorgaben für die zu berücksichtigenden stofflichen Umweltauswirkungen.- 4.2.4 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben für den stofflichen Bereich der ganzheitlichen Bewertung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen BImSch-Vorhaben.- 4.3 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben zu energetischen Sachverhalten.- 4.3.1 Vorgaben für die zu berücksichtigenden energetischen Umweltcharakteristika.- 4.3.2 Vorgaben für die zu berücksichtigenden vorhabenbedingten energetischen Ursachen für Umweltauswirkungen.- 4.3.3 Vorgaben für die zu berücksichtigenden energetischen Umweltauswirkungen.- 4.3.4 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben für den energetischen Bereich der ganzheitlichen Bewertung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen BImSch-Vorhaben.- 4.4 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben zu räumlichen Sachverhalten.- 4.4.1 Vorgaben für die zu berücksichtigenden räumlichen Umweltcharakteristika.- 4.4.2 Vorgaben für die zu berücksichtigenden vorhabenbedingten räumlichen Ursachen für Umweltauswirkungen.- 4.4.3 Vorgaben für die zu berücksichtigenden räumlichen Umweltauswirkungen.- 4.4.4 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben für den räumlichen Bereich der ganzheitlichen Bewertung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen BImSch-Vorhaben.- 4.5 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben zu zeitlichen Sachverhalten.- 4.5.1 Vorgaben für die zu berücksichtigenden zeitlichen Umweltcharakteristika.- 4.5.2 Vorgaben für die zu berücksichtigenden vorhabenbedingten zeitlichen Ursachen für Umweltauswirkungen.- 4.5.3 Vorgaben für die zu berücksichtigenden zeitiichen Umweltauswirkungen.- 4.5.4 Rechtlich-inhaltliche Vorgaben für den zeitlichen Bereich der ganzheitlichen Bewertung der Umweltauswirkungen von UVP-pflichtigen BImSch-Vorhaben.- 5 Die Auswirkungen von Industriebetrieben auf die Umwelt werden in den gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich berücksichtigt.- 5.1 Die Sachverhalte lassen sich nach ihrer Berücksichtigung in den gesetzlichen Vorgaben in unterschiedliche Kategorien einordnen.- 5.2 Einige Sachverhalte sind hinreichend klar geregelt.- 5.3 Einige Sachverhalte sind mehrdeutig und / oder widersprüchlich geregelt.- 5.4 Einige Sachverhalte bestehen sowohl aus hinreichend klar als auch aus nicht geregelten Teilsachverhalten.- 5.5 Es gibt keine Sachverhalte die nur aus mehrdeutig und / oder widersprüchlich geregelten Teilsachverhalten und aus nicht geregelten Teilsachverhalten bestehen.- 5.6 Einige Sachverhalte bestehen sowohl aus hinreichend klar als auch aus mehrdeutig und / oder widersprüchlich geregelten Teilsachverhalten.- 5.7 Eine Reihe von Sachverhalten sind gesetzlich nicht geregelt.- 6 Die ganzheitliche Bewertung der Umweltauswirkungen bei Genehmigungsverfahren für UVP-pflichtige BlmSch-Vor-haben konnte verbessert werden.- 7 Zusammenfassung und Ausblick.- Literaturverzeichnisse.- Zitierte Literatur.- Weiterfahrende Literatur.