I. Grundlagen der Rechnungslegung für die Aufstellung internationaler Konzernabschlüsse.- A. Rechtsgrundlagen.- 1. Grundsatz: Befreiender Weltabschluß nach deutschem Recht.- 2. Grundsatz: Wesentlichkeit.- 3. Grundsatz: Formelle Vereinheitlichung.- 4. Grundsatz: Materielle Vereinheitlichung.- 5. Grundsatz: Analoge Anwendung auf Gesellschaften, die einen Konzernabschluß nach dem Publizitätsgesetz aufstellen.- B. Organisation.- 6. Grundsatz: Umfang der organisatorischen Regelungen.- 7. Grundsatz: Ergänzungsrechnungen für die ausländischen Konzerngesellschaften.- 8. Grundsatz: Einführung einheitlicher Konzernrichtlinien.- 9. Grundsatz: Einheitlicher Bilanzstichtag.- 10. Grundsatz: Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.- 11. Grundsatz: Einheitliche Ausgestaltung der Berichterstattung.- 12. Grundsatz: Konsolidierungskreis und -daten.- 13. Grundsatz: Termine.- 14. Grundsatz: Personelle Ausstattung des Rechnungswesens der Konzerngesellschaften.- II. Konsolidierungskreis.- 15. Grundsatz: Analoge Anwendung des § 329 Abs. 2 AktG auf den befreienden Weltabschluß.- 16. Grundsatz: Betätigungs- und Transferbeschränkungen von ausländischen Konzernunternehmen.- 17. Grundsatz: Keine weiteren Einschränkungen des ausländischen Konsolidierungskreises für den Weltabschluß.- 18. Grundsatz: Stetigkeit des Konsolidierungskreises.- III. Währungsumrechnung.- A. Grundlagen der Währungsumrechnung.- 19. Grundsatz: Umrechnungsverfahren.- 20. Grundsatz: Umrechnungsziel.- 21. Grundsatz: Umrechnung bei verschiedenen zum gleichen Zeitpunkt gültigen Kursen.- 22. Grundsatz: Methodenkontinuität und Erläuterungspflicht.- B. Umrechnung der Bilanz.- 23. Grundsatz: Umrechnung der Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte, der Beteiligungen sowie der Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anteilscharakter.- 24. Grundsatz: Umrechnung von Beteiligungen de lege ferenda.- 25. Grundsatz: Umrechnung der Vorräte.- 26. Grundsatz: Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten, liquiden Mitteln, anderen Gegenständen des Umlaufvermögens, Rückstellungen sowie Posten der Rechnungsabgrenzung.- 27. Grundsatz: Umrechnung des Eigenkapitals.- 28. Grundsatz: Umrechnung der Wertberichtigungen.- C. Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung.- 29. Grundsatz: Umrechnung der Abschreibungen.- 30. Grundsatz: Umrechnung der Erträge und Verluste aus Anlageabgängen.- 31. Grundsatz: Umrechnung aller übrigen Aufwendungen und Erträge.- D. Behandlung der Umrechnungsdifferenzen.- 32. Grundsatz: Wahlweise erfolgswirksame oder erfolgsunwirksame Behandlung der Umrechnungsdifferenzen.- IV. Kapitalkonsolidierung.- A. Methoden der Kapitalkonsolidierung.- 33. Grundsatz: Erfolgsneutrale Erstkonsolidierung nach geltendem Recht.- 34. Grundsatz: Erfolgswirksame Erstkonsolidierung de lege ferenda.- 35. Grundsatz: Ermittlung des Unterschiedsbetrages aus der Erstkonsolidierung bei sukzessivem Erwerb auf den Zeitpunkt der Begründung des Konzernverhältnisses nach geltendem Recht.- 36. Grundsatz: Ermittlung des Unterschiedsbetrages aus der Erstkonsolidierung bei sukzessivem Erwerb nach der Equity-Methode de lege ferenda.- B. Gegenstand der Kapitalkonsolidierung.- 37. Grundsatz: Einbeziehung aller auf Dauer gehaltenen Anteile.- 38. Grundsatz: Keine Konsolidierung von Anteilen der Obergesellschaft, die von einem einbezogenen Unternehmen gehalten werden.- 39. Grundsatz: Konsolidierung eigener Aktien von einbezogenen Untergesellschaften.- 40. Grundsatz: Keine Konsolidierung von nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das Kapital der Obergesellschaft.- 41. Grundsatz: Konsolidierung von nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das Kapital von einbezogenen Untergesellschaften.- 42. Grundsatz: Einbeziehung der Bilanzergebnisse von Untergesellschaften in die Kapitalkonsolidierung.- 43. Grundsatz: Behandlung von Sonderposten mit Rücklageanteil.- 44. Grundsatz: Konsolidierung steuerlicher Sonderposten in den Bilanzen ausländischer Unternehmen.- C. Ausweis der Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung.- 45. Grundsatz: Ausweis der Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung.- 46. Grundsatz: Ausweis von konzerninternen Gewinnen aus Vorjahren.- 47. Grundsatz: Ausweis von Unterschiedsbeträgen bei Anwendung der deutschen Methode.- 48. Grundsatz: Behandlung von Umrechnungsdifferenzen.- D. Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz.- 49. Grundsatz: Ermittlung des Ausgleichspostens für Anteile in Fremdbesitz nach der Vollkonsolidierung.- 50. Grundsatz: Maßgeblichkeit der Ergänzungsrechnung für Anteile in Fremdbesitz bei Untergesellschaften.- 51. Grundsatz: Zuordnung von Anteilen in Fremdbesitz zum Eigenkapital.- 52. Grundsatz: Gesonderter Ausweis von Anteilen konsolidierter Gesellschaften im Besitz nichtkonsolidierter Konzernunternehmen.- E. Abschreibung konsolidierter Beteiligungen.- 53. Grundsatz: Abschreibung bis zum anteiligen bilanziellen Eigenkapital bei aktivischem Ausgleichsposten aus der Erstkonsolidierung.- 54. Grundsatz: Abschreibung bis zum anteiligen bilanziellen Eigenkapital ohne aktivischen Ausgleichsposten aus der Erstkonsolidierung.- 55. Grundsatz: Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes unter das anteilige Eigenkapital einer ausländischen Tochtergesellschaft wegen besonderer Risiken.- 56. Grundsatz: Abschreibungen einer konsolidierten Beteiligung gemäß § 6b EStG.- F. Gliederung des Eigenkapitals.- 57. Grundsatz: Ausweis der Eigenkapitalpositionen einschließlich der Sonderposten mit Rücklageanteil in der Konzernbilanz.- V. Schuldenkonsolidierung.- 58. Grundsatz: Vollständigkeit der Schuldenkonsolidierung.- 59. Grundsatz: Erfolgsneutrale Aufrechnung gleichwertiger Aktiv- und Passivposten.- 60. Grundsatz: Aufrechnung bei zeitlichen Buchungsunterschieden.- 61. Grundsatz: Umrechnung und Bewertung von Währungsforderungen und -Verbindlichkeiten.- 62. Grundsatz: Aufrechnung bei sachlichen Buchungsunterschieden aus unterschiedlichen Wertansätzen in den Einzelabschlüssen.- 63. Grundsatz: Aufrechnung bei fehlenden Gegenposten für Passivposten in Einzelabschlüssen.- 64. Grundsatz: Behandlung von Aufrechnungsdifferenzen aus Vorjahren.- 65. Grundsatz: Aufrechnung eingeforderter ausstehender Einlagen auf das Kapital der Obergesellschaft.- 66. Grundsatz: Aufrechnung eingeforderter ausstehender Einlagen auf das Kapital von Untergesellschaften.- 67. Grundsatz: Eliminierung von Eventualverbindlichkeiten und sonstigen Haftungsverhältnissen.- VI. Eliminierung konzerninterner Erfolge.- A. Anwendungsbereich der Eliminierung konzerninterner Erfolge (Zwischenerfolgseliminierung).- 68. Grundsatz: Obligatorische Zwischengewinneliminierung.- 69. Grundsatz: Beschränkung der regelmäßigen Zwischengewinn-eliminierungspflicht auf Vorräte.- 70. Grundsatz: Obligatorische Zwischengewinneliminierung bei unüblichen Lieferungen und Leistungen.- 71. Grundsatz: Zwischenerfolgseliminierung bei mehrstufigen Lieferungen.- 72. Grundsatz: Freiwillige Zwischengewinneliminierung.- 73. Grundsatz: Freiwillige Zwischenverlusteliminierung.- B. Ermittlung und Ausweis von Zwischenerfolgen.- 74. Grundsatz: Eliminierungsbeträge.- 75. Grundsatz: Konzernanschaffungskosten.- 76. Grundsatz: Konzernherstellungskosten.- 77. Grundsatz: Ausgangsbasis für die Ermittlung der Konzernherstellungskosten ausländischer Konzernunternehmen.- 78. Grundsatz: Eliminierung von Zwischengewinnen aus anteiligen Abschreibungen in den Konzernherstellungskosten.- 79. Grundsatz: Umrechnung der Daten ausländischer Unternehmen für die Ermittlung der Zwischenerfolge.- 80. Grundsatz: Ausweis der Zwischenerfolge.- 81. Grundsatz: Berücksichtigung von Zwischenerfolgen beim Ausweis der Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz.- 82. Grundsatz: Genauigkeitsgrad bei der Zwischenerfolgseliminierung.- C. Besonderheiten der Zwischenerfolgseliminierung bei einzelnen Gruppen von Vermögensgegenständen.- 83. Grundsatz: Eliminierung von Zwischenerfolgen aus den Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens.- 84. Grundsatz: Eliminierung von Zwischenerfolgen in konsolidierungspflichtigen Beteiligungen.- 85. Grundsatz: Eliminierung von konzernintern erworbenen immateriellen Anlagewerten.- 86. Grundsatz: Berücksichtigung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil gem. § 6b EStG und Abschn 35 EStR bei der Zwischenerfolgseliminierung.- 87. Grundsatz: Zwischenerfolge in anderen Gegenständen des Umlaufvermögens.- VII. Erfolgskonsolidierung.- 88. Grundsatz: Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.- 89. Grundsatz: Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form.- 90. Grundsatz: Besonderheiten bei der Einbeziehung von Personengesellschaften.- 91. Grundsatz: Positionen nach dem Jahresüberschuß.- 92. Grundsatz: Behandlung der Konsolidierungsvorgänge.- 93. Grundsatz: Umrechnung der zu konsolidierenden Beträge.- VIII. Latente Steuern.- 94. Grundsatz: Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluß.- 95. Grundsatz: Latente Steuern auf zeitlich begrenzte Differenzen.- 96. Grundsatz: Latente Steuern auf Unterschiede in den Einzelabschlüssen.- 97. Grundsatz: Latente Steuern auf erfolgswirksame Konsolidierungsvorgänge.- 98. Grundsatz: Berücksichtigung nachträglich zu zahlender bzw. zu erstattender Steuern.- 99. Grundsatz: Keine latenten Steuern auf Differenzen aus der Währungsumrechnung.- 100. Grundsatz: Bei der Berechnung latenter Steuern anzuwendende Steuersätze.- 101. Grundsatz: Saldierung latenter Steuern.- 102. Grundsatz: Latente Steuern in Verlustsituationen.- IX. Erst- und letztmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.- 103. Grundsatz: Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Gesamtkonzernabschluß.- 104. Grundsatz: Erstellung eines Zwischenabschlusses zum Zeitpunkt der Entstehung der Konzerneigenschaft.- 105. Grundsatz: Übernahme der Aufwendungen und Erträge.- 106. Grundsatz: Behandlung der vor der Einbeziehung entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten.- 107. Grundsatz: Behandlung der in vor der erstmaligen Einbeziehung erfolgten Lieferungen und Leistungen enthaltenen Gewinne.- 108. Grundsatz: Letztmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.- X. Konzerngeschäftsbericht.- 109. Grundsatz: Sinngemäße Anwendung des Aktiengesetzes bei Veröffentlichung von Weltabschlüssen.- 110. Grundsatz: Bericht über den Konsolidierungskreis.- 111. Grundsatz: Konzernlagebericht.- 112. Grundsatz: Konzernerläuterungsbericht.- XI. Prüfung von Weltabschlüssen.- 113. Grundsatz: Zusammenarbeit zwischen Konzernabschlußprüfer, lokalem Abschlußprüfer und interner Revision.