Erster Teil. Der Begriff des chronisch erhöht Gefährlichen.- I. Abgrenzung des Sicherungsrechtes.- 1. Das Gesellschaftsinteresse.- 2. Das Interesse des Einzelnen.- II. Die chronische Gefahr.- III. Die Wege zur Beseitigung der chronischen Gefahr.- IV. Unterteilung der chronisch Gefährlichen.- Zweiter Teil. Der chronisch erhöht Gefährliche im englischen Recht.- I. Historische Entwicklung.- II. Der Prevention of Crime Act von 1908.- III. Der Vollzug der Preventive Detention.- IV. Entlassung aus der Preventive Detention.- V. Erfolg der Preventive Detention.- Dritter Teil. Die Behandlung der chronisch erhöht Gefährlichen.- I. Verhältnis des Begriffes „chronisch erhöht Gefährlicher“ zu dem des Gewohnheitsverbrechers und des gefährlichen Gewohnheitsverbrechers.- II. Die Erkennbarkeit der chronisch erhöhten Gefährlichkeit.- III. Besserungs- und Verwahrungsanstalt als Sicherungsmittel gegen chronisch erhöht Gefährliche.- 1. Das Besserungsmittel.- 2. Unschädlichmachungsmittel.- 3. Dauer der Anhaltung in der Besserungs- und Verwahrungsanstalt.- a) Das Minimum.- b) Das Maximum.- 4. Die Entlassung aus der Verwahrung.- IV. Welches der beiden Sicherungsmittel ist zur Anwendung zu bringen ?.- 1. Die Unverbesserlichen.- 2. Die präsumtiv Verbesserlichen.- a) Der arbeitsfähige präsumtiv Verbesserliche.- b) Der arbeitsunfähige präsumtiv Verbesserliche.- V. Das Zusammentreffen des Straf- und Sicherungsanspruches beim chronisch erhöht gefährlichen Verbrecher.- VI. Die bedingte Aussetzung der sichernden Maßnahme.- VII. Der Schutz der Rechtssphäre des Einzelnen.