A. Bau und Verrichtungen des menschlichen Körpers.- B. Allgemeine Lehre von den Erkrankungen und ihren Erscheinungen, besonders Fieber und Puls, Ansteckung, Wundkrankheiten, Asepsis und Antiseptik.- C. Einrichtung in Krankenräumen: den Anforderungen der Gesundheitslehre entsprechende Herrichtung und Ausstattung des Krankenzimmers, Lüftung, Beleuchtung, Heizung, Wasserversorgung, Beseitigung der Abgänge.- D. Krankenwartung, insbesondere Reinlichkeitspflege, Versorgung mit Wäsche, Lagerung und Umbetten des Kranken, Krankenbeförderung, Badepflege.- E. Krankenernährung, Zubereitung und Darreichung der gewöhnlichen Krankenspeisen und Getränke.- F. Krankenbeobachtung: Krankenbericht an den Arzt, Ausführung ärztlicher Verordnungen.- G. Hilfeleistung bei der Krankenuntersuchung und -behandlung, namentlich bei der Wundbehandlung, Lagerung und Versorgung verletzter Glieder, Notverband, Hilfeleistung bei Operationen sowie bei der Betäubung, Vorbereitung des Verbandmaterials und der Instrumente.- H. Hilfeleistung bei plötzlich auftretenden Leiden und Beschwerden, bei gefahrdrohenden Krankheitserscheinungen, bei Unglücksfällen (Blutstallung, künstliche Atmung) und Vergiftungen. Grenze der Hilfeleistungen.- J. Pflege bei ansteckender Krankheit: Verhütung der Übertragung von Krankheitskeimen auf den Kranken, den Pfleger und andere Personen; Desinfektionslehre.- K. Zeichen des eingetretenen Todes; Behandlung der Leiche, 1–12.- L. Gesetzliche und sonstige Bestimmungen, soweit sie die Krankenpflegetätigkeit berühren, 1–66.- M. Verpflichtungen des Krankenpflegepersonals in bezug auf allgemeines Verhalten, namentlich Benehmen gegenüber den Kranken und ihren Angehörigen, sowie gegenüber den Ärzten, Geistlichen und Mitpflegern, Berücksichtigung des Seelenzustandes des Kranken, Verschwiegenheit, 1–17.- N. Die wichtigsten Grundsätze der Säuglingspflege.- O. Die Pflege Geisteskranker (Irrenpflege), 1–18.- Anhang: I. Anleitung zur Beurteilung der wichtigsten Nahrungsmittel und Getränke.- II. Wie entfernt man Arznei- und andere Flecken?.- III. Welche Gesetze und Bestimmungen muß eine Schwester kennen?.- IV. Aufgaben zur praktischen Ausführung, 1–92.- Alphabetisches Inhaltsverzeichnis mit Fremdwörterverdeutschung.