Tarifrechtliche Unwirksamkeit des sofortigen Austritts aus dem Arbeitgeberverband
Samenvatting
Der sofortige Verbandsaustritt des Arbeitgebers ist tarifrechtlich unwirksam, wenn dieser Austritt anlasslich von Tarifverhandlungen ohne Kenntnis der Gewerkschaften vorgenommen wurde, so das Bundesarbeitsgericht 2008. Doch liegt hier nicht eine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers durch die fortbestehende Tarifbindung vor?