1: Verfassungsrechtliche Grundlagen der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- A. Die Veranstaltung von Rundfunk nach bundesdeutschem Verfassungsverständnis.- B. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Gewährträger der Meinungsvielfalt innerhalb der dualen Rundfunkordnung.- C. Die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- D. Gesamtergebnis zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gebührenfinanzierung.- 2: Verfassungsrechtliche Schranken für eine beihilfeaufsichtsrechtliche Beanstandung der Gebührenfinanzierung?.- A. Keine materielle Bindung der Kommissionsentscheidung an Art. 5 Abs. 1 GG.- B. Art. 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG als Sperre für die innerstaatliche Geltung von Entscheidungen europäischer Organe?.- 3: Beihilferechtliche Überprüfung der Finanzaustattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- A Zweck des Beihilfeverbotes.- B Verhältnis von Art. 92 EGV zu Art. 90 Abs. 2 S. 1 EGV im Hinblick auf die Gebührenfinanzerung.- C Die Einordnung der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in das Beihilfeverbot des Art. 92 Abs. 1 EGV.- D. Anwendung von Ausnahmevorschriften vom Beihilfeverbot auf die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.- E. Prozedurale Folgen aus dem Beihilfecharakter der Rundfunkgebühr.- 4: Gesamtergebnis.- Zusammenfassung.- Anhang: Beihilferechtliche Neubewertung der Gebührenfinanzierung durch den Vertrag von Amsterdam.- I. Ausschluß oder Bestätigung beihilferechtlicher Kontrolle?.- II. Auswirkungen auf die Auslegung von Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV.