Indirekte Enteignung
Verfassungsunmittelbar gebotene Entschadigungspflicht im Spiegel des Mehrebenensystems
Samenvatting
Um dem Begriff "Eigentum" gerecht zu werden, bedarf es des Schutzes vor unerwarteten Ansprüchen und Gefahren, insbesondere vor entschädigungslosem Entzug durch den Staat. Dies kann vollumfänglich nur ein materieller Enteignungsbegriff leisten, in dessen Zentrum der Grundrechtsberechtigte steht.

